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Bekanntmachung der Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie"

Mit Schreiben vom 22.01.2024 Nr. 42/6100-02-14 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab bescheinigt, dass die Genehmigung der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ des Marktes Leuchtenberg infolge des Ablaufs der gesetzlichen Fiktionsfrist als erteilt gilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wirksam.

Vollständige Bekanntmachung im Wortlaut