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Bekanntmachungen

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
  • Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Auf dieser Seite werden sämtliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) des Marktes Leuchtenberg eingestellt, die sich im Aufstellungsverfahren befinden. Nach Rechtskraft können die Bauleitpläne unter www.leuchtenberg.de/leben-in-leuchtenberg/baugebiete/ abgerufen werden.


Bekanntmachung zu bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen für das Projekt SuedOstLink

HIER geht's zur Bekanntmachung der TenneT.