Bekanntmachungen
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:
- Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
- Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Auf dieser Seite werden sämtliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) des Marktes Leuchtenberg eingestellt, die sich im Aufstellungsverfahren befinden. Nach Rechtskraft können die Bauleitpläne unter www.leuchtenberg.de/leben-in-leuchtenberg/baugebiete/ abgerufen werden.
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Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“
Bekanntmachung über die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes
„Windenergie“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung vom 17.04.2023 hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf des sachlichen Teil-flächennutzungsplan „Windenergie“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichen Auslegung
Vorentwurf Teilflächennutzungsplan "Windenergie"
Potentialanalyse Windenergie – Bericht
Potentialanalyse Windenergie – Potentialflächen
Potentialanalyse Windenergie – Standortgüte
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 29.09.2023 den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen mit erfolgten Abwägungen und Beschlüssen aus der frühzeitigen Auslage
Entwurf Teilflächennutzungsplan "Windenergie"
Priviligierte Flächen für Windkraftanlagen ab 30 m Höhe nach der 10h-Regel
Potenzialanalyse Windenergie – Potenzialflächen
Potenzialanalyse Windenergie – Standortgüte
Potenzialanalyse Windenergie – Erläuterungsbericht
Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Mit Schreiben vom 22.01.2024 Nr. 42/6100-02-14 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab bescheinigt, dass die Genehmigung der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ des Marktes Leuchtenberg infolge des Ablaufs der gesetzlichen Fiktionsfrist als erteilt gilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wirksam.Vollständige Bekanntmachung im Wortlaut
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ mit gleichzeitiger 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Vorentwurf des Bebauungsplans „Energiepark Wittschau“ - Zeichnerischer Teil
Vorentwurf des Bebauungsplans „Energiepark Wittschau“ - Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans - Zeichnerischer Teil
Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung mit UmweltberichtFörmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktrat der Marktgemeinde Leuchtenberg hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanentwurfes einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches beschlossen.
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
3. Änderung des Flächennutzungsplans – Zeichnerischer Teil
3. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Zeichnerischer Teil
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Artenschutzrechtliches Gutachten
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Blendgutachten
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Blendgutachten (Ergänzung)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ mit gleichzeitiger 2. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Zeichnerischer Teil
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Umweltbericht
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Planzeichnung
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Begründung mit Grünordnungsplan
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Umweltbericht
Anhang 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan
Angang 2 – Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung über öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“
Bekanntmachung über öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans
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Aufhebung des Bebauungsplans „Am Hohen Stein“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Begründung mit Darstellung des Geltungsbereiches
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Begründung mit Darstellung des Geltungsbereiches
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Bebauungsplan „Am Ringlbrunnen III“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichen Auslegung
Begründung "Am Ringlbrunnen III"
Textliche Festetzungen "Am Ringlbrunnen III"
Zeichnerischer Teil "Am Ringlbrunnen III"
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Begründung "Am Ringlbrunnen III"
Textliche Festetzungen "Am Ringlbrunnen III"
Zeichnerischer Teil "Am Ringlbrunnen III"
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 07.02.2022 den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Ringlbrunnen III“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Am Ringlbrunnen III“ tritt mit dieser Bekanntmachung in KraftBekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Begründung "Am Ringlbrunnen III"
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Bebauungsplan „Ringlbrunnen“ – 1. Änderung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung (1. Änderung des B-Plans)
Begründung "Ringlbrunnen 1. Änderung"
Textliche Festsetzungen "Ringlbrunnen 1. Änderung"
Zeichnerischer Teil "Ringlbrunnen 1. Änderung"
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 07.02.2022 den Bebauungsplan für das Gebiet „Ringlbrunnen“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Ringlbrunnen“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
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Einbeziehungssatzung „Koberleite“
Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Koberleite" im Ortsteil Döllnitz.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Vorentwurf der Einbeziehungssatzung "Koberleite" in Döllnitz
Zeichnerischer Teil der Einbeziehungssatzung "Koberleite" in Döllnitz
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Einbeziehungssatzung "Koberleite" in Döllnitz - Textlicher Teil
Einbeziehungssatzung "Koberleite" in Döllnitz - Zeichnerischer Teil
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der erneuten Öffentlichen AuslegungEinbeziehungssatzung „Koberleite“ in Döllnitz – Textlicher Teil
Einbeziehungssatzung „Koberleite“ in Döllnitz – Zeichnerischer Teil
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 14.06.2022 den Bebauungsplan für die Einbeziehungssatzung „Koberleite“ in Döllnitz als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Einbeziehungssatzung „Koberleite“ in Döllnitz tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Textliche Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Koberleite“
Zeichnerischer Teil der Einbeziehungssatzung „Koberleite“
Bekanntmachung zu bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen für das Projekt SuedOstLink
HIER geht's zur Bekanntmachung der TenneT.